Erosionsschutzmaßnahmen und die Verwertung des Baggerguts aus Regenrückhaltebecken
Gewässer dritter Ordnung – somit auch Kanalsysteme und Regenrückhaltebecken – liegen im Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz. Im Zuge von Starkregenereignissen kommt dem regelmäßigen Ausräumen von Regenrückhaltebecken eine besondere Bedeutung zu. In diesen Becken sammeln sich neben nährstoffreichen Bodenpartikeln aus den umliegenden Landwirtschaftsflächen auch Fremd- und Schadstoffe an. Die erosionsbedingte Abschwemmung von wertvollen Böden ist für viele landwirtschaftliche Betriebe, aber auch für die Kommunen eine Herausforderung. Beispielsweise wird in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz intensiv über den weiteren Umgang mit dem Baggergut aus Regenrückhaltebecken diskutiert.