Fortschritt der Wärmeplanung in den Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz
Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur kommunalen Wärmeplanung zum 1. Januar 2024 und des rheinland-pfälzischen Ausführungsgesetzes zum 26. April 2025 wurde ein rechtlicher Rahmen für eine flächendeckende Wärmeplanung in Rheinland-Pfalz geschaffen. Die Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Entwicklung einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung.