Parlamentarische Initiativen

Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger über unsere Arbeit im Parlament von Rheinland-Pfalz auf dem Laufenden sein können. An dieser Stelle veröffentlichen wir deshalb unsere parlamentarischen Initiativen. Dabei handelt es sich etwa um Anträge, Kleine Anfragen und Gesetzentwürfe, die wir ins Plenum des Landtags einbringen. Wir stellen aber auch Berichtsanträge, um Themen in den Ausschüssen des Landtags diskutieren zu können. Die jeweiligen Anträge finden Sie hier zeitnah nach ihrer Einreichung beim Landtag und begleitet durch eine kurze inhaltliche Beschreibung und Einordnung.

Gesetzentwurf

Landesbürgerenergiengesetz RLP - LBürgEnG

Mit dem vorliegenden Gesetz wird, gestützt auf § 22 b Abs. 6 EEG 2023, eine Pflicht auf Landesebene dafür geschaffen, dass sich Einwohnerinnen und Einwohner sowie Kommunen im näheren Umkreis von Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikvorhaben an der Wertschöpfung beteiligen können. Der Anwendungsbereich und die Regelungen des Gesetzes stellen sicher, dass ein kontinuierlicher Ausbau der Wind- und Solarenergie unter finanzieller Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Kommunen gewährleistet wird.

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Anfrage

Umsetzung des CO2-Schattenpreises nach dem Landesklimaschutzgesetz

Mit dem Landesklimaschutzgesetz (LKSG) hat der Landtag beschlossen, dass bei Baumaßnahmen auf Landesliegenschaften ein CO2-Schattenpreis berücksichtigt werden muss. Hierfür sieht § 14 LKSG einen Mindestwert von 237 Euro je Tonne CO2- Äquivalent vor. Die Anwendung des CO2-Schattenpreises soll für Maßnahmen erfolgen, mit deren Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ab dem 1. Juli 2026 begonnen wird. Zudem ist das für den Klimaschutz zuständige Ministerium ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Bauangelegenheiten zuständigen Ministerium eine Rechtsverordnung mit näheren Regelungen zur Anwendung des CO2-Schattenpreises zu erlassen. Der CO2-Schattenpreis ist ein wichtiges Instrument, um Klimafolgekosten bei Investitionsentscheidungen der öffentlichen Hand systematisch zu berücksichtigen und die Vorbildfunktion des Landes im Klimaschutz zu stärken.

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Anfrage

Förderstopp der Bundesregierung gefährdet Umsetzung der Wärmewende

In vielen Kommunen in Rheinland-Pfalz ist die kommunale Wärmeplanung mittlerweile weit fortgeschritten oder bereits abgeschlossen. Nach der Planung rückt nun vermehrt die Umsetzung der Wärmepläne in den Kommunen in den Fokus. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat Ende Mai 2026 allerdings mitgeteilt, dass die Mittel im Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) ausgeschöpft sind und keine weiteren Anträge gestellt werden können. Laut Pressemitteilung des BMWSB (https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/05/antrags-stopp-energ-stadtsanierung.html) „ist das Programm ein wichtiger Baustein, um in den kommenden Jahren die Umsetzung der Wärmeplanung voranzubringen“.

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Umsetzungsstand der Klimaschutzziele und Treibhausgasbilanz

Das Landesklimaschutzgesetz verpflichtet nach § 10 LKSG die Landesregierung, regelmäßig und nachvollziehbar über den Umsetzungsstand der Klimaschutzziele sowie über die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Rheinland-Pfalz zu informieren. Hierfür sind insbesondere jährliche Daten und Analysen zur Treibhausgasentwicklung, eine Bewertung des allgemeinen Umsetzungsstands der Klimaschutzmaßnahmen sowie gegebenenfalls weitergehende Gutachten von zentraler Bedeutung. Ein aktuelles und belastbares Monitoring ist Voraussetzung dafür, Zielabweichungen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig nachzusteuern.

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Messbare energie- und klimapolitische Ziele der Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode

Nach dem geltenden Landesklimaschutzgesetz verfolgt Rheinland-Pfalz das Ziel, bis zum Jahr 2040 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Als Zwischenschritt wird bis zum Jahr 2035 eine Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 83 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 angestrebt. Zudem soll der Bruttostromverbrauch in Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2030 bilanziell zu 100 Prozent durch Strom aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Das Land setzt sich außerdem zum Ziel, Behörden, Hochschulen und sonstige Einrichtungen des Landes ohne eigene Rechtspersönlichkeit bis zum Jahr 2030 bilanziell treibhausgasneutral zu betreiben. Die obersten Landesbehörden sind entsprechend ihres Zuständigkeitsbereichs verpflichtet, Klimaschutzmaßnahmen zur Zielerreichung zu entwickeln, zu prüfen, dem für Klimaschutz zuständigen Ministerium mitzuteilen und umzusetzen.

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Arbeit, Finanzierung und Wirkung der Innovationsagentur Rheinland-Pfalz

Innovationen sind wesentliche Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts Rheinland-Pfalz. Um Innovationsprozesse zu unterstützen, Akteure zu vernetzen und den Transfer von Forschungswissen in die Praxis zu stärken, hat die Landesregierung die Innovationsagentur Rheinland-Pfalz gegründet. Nach eigenen Angaben versteht sich die Innovationsagentur als Impulsgeber, Matchmaker und Möglichmacher im Innovationsökosystem Rheinland-Pfalz. Sie soll Unternehmen, Forschende, Netzwerke und Start-ups zusammenbringen, die Entwicklung neuer Ideen fördern und Innovationen im Land voranbringen.

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Umsetzung des Klimaschutzmaßnahmenregisters nach dem Landesklimaschutzgesetz

Das Landesklimaschutzgesetz sieht mit dem Klimaschutzmaßnahmenregister ein zentrales Instrument vor, um Klimaschutzmaßnahmen des Landes transparent zu erfassen, ressortübergreifend zu steuern und hinsichtlich ihres Beitrags zur Erreichung der Klimaschutzziele bewertbar zu machen. Für die Einhaltung der Ziele des Landesklimaschutzgesetzes ist das Klimaschutzmaßnahmenregister ein zentraler Baustein. Spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ist ein Klimaschutzmaßnahmenregister zu veröffentlichen, das einen Auszug besonders wirksamer Klimaschutzmaßnahmen und deren Umsetzungsstand darstellt.

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Landtagswahl 2026: Weiterhin kein Wahlrecht für 16- und 17-Jährige

Die rheinland-pfälzische Ampelkoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, das aktive Wahlalter bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre abzusenken. Zuletzt scheiterte im Jahr 2023 ein von der Regierungskoalition eingebrachter Gesetzentwurf zur Absenkung des Wahlalters für Kommunal- und Landtagswahlen durch Änderung der Landesverfassung am Widerstand der Oppositionsfraktionen der CDU, FREIE WÄHLER und der AfD. Für die Änderung der Landesverfassung wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich gewesen.

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Vorsorge der Bevölkerung bei Ausfall Kritischer Infrastrukturen (KRITIS)

Die Angriffe auf kritische Infrastrukturen haben die Notwendigkeit robuster Vorsorgestrukturen auch für Rheinland-Pfalz verdeutlicht. Extreme Wetterereignisse, technische Störungen oder gezielte Sabotageakte können auch in Rheinland-Pfalz zum Ausfall kritischer Infrastrukturen führen. Der Schutz von KRITIS ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Unternehmen, Verbände, Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen sowie die Gesellschaft gleichermaßen betrifft.

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Gerichtsbestätigung der Unterschutzstellung des Naubergs und naturschutzfachliche Bedeutung des Gebietes

Der Nauberg ist ein unzerschnittener bewaldeter Höhenrücken mit einem artenreichen Buchenwald auf Basalt, über 180-jährigen Buchenbeständen und einer hohen biologischen Vielfalt. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat bestätigt, dass der Nauberg weiterhin als Naturschutzgebiet ausgewiesen bleibt.

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