Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger über unsere Arbeit im Parlament von Rheinland-Pfalz auf dem Laufenden sein können. An dieser Stelle veröffentlichen wir deshalb unsere parlamentarischen Initiativen. Dabei handelt es sich etwa um Anträge, Kleine Anfragen und Gesetzentwürfe, die wir ins Plenum des Landtags einbringen. Wir stellen aber auch Berichtsanträge, um Themen in den Ausschüssen des Landtags diskutieren zu können. Die jeweiligen Anträge finden Sie hier zeitnah nach ihrer Einreichung beim Landtag und begleitet durch eine kurze inhaltliche Beschreibung und Einordnung.
Anfrage
Kommunales Investitionsprogramm 3.0 II
Der Bund errichtete 2015 ein Sondervermögen, den Kommunalinvestitionsförderungs fonds, in Höhe von 3,5 Mrd. Euro für finanzschwache Kommunen. Zum Ausgleich unter schiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund damit die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeinde verbände. Rheinland-Pfalz kann bis zu 253 Mio. Euro aus diesem Sondervermögen abru fen. Mit der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen aus dem Jahr 2017 hat der Bund weitere 3,5 Mrd. Euro für Investitionen finanzschwacher Kommunen in die schulische Infrastruktur parallel zur Änderung des Artikels 104 c des Grundgesetzes bereitgestellt. Rheinland-Pfalz erhält davon knapp 257 Mio. Euro.
Modellcharakter der Ruanda-Partnerschaft von Rheinland-Pfalz
Die seit 1982 bestehende rheinland-pfälzische Partnerschaft mit Ruanda erstreckt sich über viele Ebenen. Einen Schwerpunkt der Partnerschaft stellen die über 250 Schulpartnerschaf ten dar. Diese Schulpartnerschaften fördern globales und interkulturelles Lernen und dienen als Hilfe zur Selbsthilfe vor Ort sowie zur nachhaltigen Entwicklung und Verbesserung der örtlichen Unterrichtsbedingungen. Neben Schulpartnerschaften gibt es aber auch Partner schaften von Kommunen, kirchlichen Organisationen und verschiedenen Verbänden. Beide Seiten profitieren von dieser Partnerschaft im gegenseitigen Kennenlernen, in der Be gegnung und im Dialog. In den entwicklungspolitischen Leitlinien des Landes Rheinland-Pfalz wird der Partnerschaft bundesweiter Modellcharakter zugeschrieben.
Der Investitionsstock ist ein im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) verankertes Förderinstrument des Landes und soll vor allem finanzschwachen Kommunen in strukturschwachen Regionen zugutekommen. Für das Jahr 2017 sind 41,66 Mio. Euro im Haushalt für den Investitionsstock eingestellt.
Wollen einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Recht gegenüber großen Unternehmen durchsetzen, bedeutet dies häufig einen hohen Aufwand. Davor schrecken einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher zurück. Rheinland-Pfalz hat daher einen Prozesskostenfonds eingerichtet, sodass die Verbraucherzentrale auf dem Klageweg gegen Rechtsverstöße von Unternehmen vorgehen kann und so Verbraucherinnen und Verbraucher zu ihrem Recht verhilft.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 9. April 2018 beantragt, folgenden Punkt gemäß § 76 Abs. 2 GOLT auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen:
Die Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben mit Schreiben vom 4. April 2018 beantragt, folgenden Punkt gemäß § 76 Abs. 2 GOLT auf die Ta-gesordnung der nächsten Sitzung zu setzen:
Die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung ist eine wichtige Säule der Landesverwal tung. Mit ihrer Arbeit gewährleisten ihre Beschäftigten – als Beamtinnen und Beamte wie als Tarifbeschäftigte – den gleichmäßigen Vollzug der Steuergesetze, deren rechtlich verlässliche Umsetzung ein wesentlicher Eckpfeiler von Steuergerechtigkeit ist. Im Koalitionsvertrag haben sich SPD, FDP und GRÜNE darauf verständigt, 2 000 Stellen in der Landesverwaltung abzubauen.
Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt an Schulen in Rheinland-Pfalz
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 27. März 2018 be-antragt, folgenden Punkt gemäß § 76 Abs. 2 GOLT auf die Tagesordnung der nächs-ten Sitzung zu setzen:
Die Fraktion der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben mit Schreiben vom 29. März 2018 beantragt, folgenden Punkt gemäß § 76 Abs. 2 GOLT auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen:
Im Februar 2018 entschied das Oberverwaltungsgericht Bremen, dass sich die Deutsche Fußball Liga an den Kosten für sogenannte Hochrisikospiele beteiligen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Deutsche Fußball Liga legte bereits Revision gegen das Urteil ein. In diesen Zusammenhang fällt auch die Frage, nach welchen Kriterien sogenannte Hochrisikospiele festgelegt werden. Hier existieren zum einen unterschiedliche Begrifflichkeiten, wie beispielsweise „Hochrisikospiele“, „Rot-Spiele“, „Risikospiele“ und weitere, zum anderen gibt es keine gesetzlichen Kriterien zur einheitlichen Festlegung, wann es sich um ein Hochrisikospiel oder um ein Risikospiel handelt. Der Bremer Innensenator hatte in Interviews angekündigt, dieses Thema auf die nächste Sitzung der Innenministerkonferenz zu setzen.