Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger über unsere Arbeit im Parlament von Rheinland-Pfalz auf dem Laufenden sein können. An dieser Stelle veröffentlichen wir deshalb unsere parlamentarischen Initiativen. Dabei handelt es sich etwa um Anträge, Kleine Anfragen und Gesetzentwürfe, die wir ins Plenum des Landtags einbringen. Wir stellen aber auch Berichtsanträge, um Themen in den Ausschüssen des Landtags diskutieren zu können. Die jeweiligen Anträge finden Sie hier zeitnah nach ihrer Einreichung beim Landtag und begleitet durch eine kurze inhaltliche Beschreibung und Einordnung.
Berichtsantrag im Ausschuss
Badegewässer in Rheinland-Pfalz
Die aktuellen heißen Temperaturen laden zu Abkühlung an einem der Badeseen in Rheinland-Pfalz ein. Um die Gewässerqualität der ausgewiesenen Badeseen sicherzustellen, werden in der Badesaison von 1. Juni bis 31. August Beprobungen der Gewässerqualität durchgeführt. Aktuell ist in fast allen der 67 Badeseen in Rheinland-Pfalz eine ausgezeichnete Wasserqualität festgestellt worden. Um auch weiterhin ein sicheres Baden zu ermöglichen, ist den Empfehlungen und Anweisungen der zuständigen Kreisverwaltungen, sowie den Hygienekonzepten der Betreiber der jeweiligen Badegewässer zum eigenen Schutz und dem Schutz von Gewässer und Umwelt zu folgen.
Rheinland-pfälzische Bürgerbusse als Thema für neues EU-Netzwerk
Im Rahmen des Forschungsprojektes SMARTA-NET werden aus ganz Europa gute Beispiele für ländliche Mobilität gesucht. Diese sollen dann in ein neues Netzwerk integriert werden.
Im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanprojekts NBS/ABS Mannheim–Karlsruhe ist die DB AG im Prozess der Findung einer Antragsvariante für die Einleitung einer raumordnerischen Entscheidung. Seit Beginn der Planung im Jahr 2019 wurde auf Grundlage der gesetzlichen Rahmenbedingungen die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet. Nach aktuellem Stand der Planungen werden derzeit noch 13 durchgängige Linienvarianten, davon zwei Linienvarianten mit linksrheinischen Anteilen, weiterverfolgt und untersucht.
Pauschale Beihilfe - Wahlfreiheit für Beamtinnen und Beamte zwischen einer privaten und gesetzlichen Krankenversicherung
Faktisch besitzen Beamtinnen und Beamte kein Wahlrecht, wenn sie entscheiden, ob sie Mitglied einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung sein wollen. Denn finanziell ist die private Krankenversicherung für sie aktuell in Rheinland-Pfalz die günstigere Option. Entscheiden sich Beamtinnen und Beamte für eine gesetzliche Krankenversicherung, steht ihnen in der Regel keine Beihilfe zu. Hamburg gewährt als erstes Bundesland seinen Beamtinnen und Beamten ab August des Jahres 2018 faktisch die Wahlfreiheit zwischen einer privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, da der Senat den Arbeitgeberanteil der GKV übernimmt – wie das für andere Erwerbstätige üblich ist. Mittlerweile gibt es einige Länder, die sich diesem Modell der pauschalen Beihilfe angeschlossen haben. Zuletzt erfüllte das Land Baden-Württemberg die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB mit der Einführung der pauschalen Beihilfe ab dem 1. Januar 2023.