Parlamentarische Initiativen

Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger über unsere Arbeit im Parlament von Rheinland-Pfalz auf dem Laufenden sein können. An dieser Stelle veröffentlichen wir deshalb unsere parlamentarischen Initiativen. Dabei handelt es sich etwa um Anträge, Kleine Anfragen und Gesetzentwürfe, die wir ins Plenum des Landtags einbringen. Wir stellen aber auch Berichtsanträge, um Themen in den Ausschüssen des Landtags diskutieren zu können. Die jeweiligen Anträge finden Sie hier zeitnah nach ihrer Einreichung beim Landtag und begleitet durch eine kurze inhaltliche Beschreibung und Einordnung.

Anfrage

Umgang der Polizei mit Pressevertreter:innen im Kontext von Versammlungen

Im Kontext von Demonstrationen muss zum einen die Versammlungsfreiheit und der störungsfreie Verlauf einer Versammlung garantiert werden, zum anderen auch die Pressefreiheit der über die Versammlung Berichtenden. Dabei kommt es häufiger zu Situationen, in denen durch Einsatzkräfte der Polizei zwischen diesen beiden im Grundgesetz garantierten Freiheiten abgewogen werden muss. Erschwert wird diese Abwägung bisweilen durch das vermehrte Auftreten politisch-aktivistischer Streamer bzw. Influencer bei Versammlungen, die sich ebenfalls auf den Schutz der Pressefreiheit berufen.

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Gesetzentwurf

Landesbürgerenergiengesetz RLP - LBürgEnG

Mit dem vorliegenden Gesetz wird, gestützt auf § 22 b Abs. 6 EEG 2023, eine Pflicht auf Landesebene dafür geschaffen, dass sich Einwohnerinnen und Einwohner sowie Kommunen im näheren Umkreis von Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikvorhaben an der Wertschöpfung beteiligen können. Der Anwendungsbereich und die Regelungen des Gesetzes stellen sicher, dass ein kontinuierlicher Ausbau der Wind- und Solarenergie unter finanzieller Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Kommunen gewährleistet wird.

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Anfrage

Umsetzung des CO2-Schattenpreises nach dem Landesklimaschutzgesetz

Mit dem Landesklimaschutzgesetz (LKSG) hat der Landtag beschlossen, dass bei Baumaßnahmen auf Landesliegenschaften ein CO2-Schattenpreis berücksichtigt werden muss. Hierfür sieht § 14 LKSG einen Mindestwert von 237 Euro je Tonne CO2- Äquivalent vor. Die Anwendung des CO2-Schattenpreises soll für Maßnahmen erfolgen, mit deren Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ab dem 1. Juli 2026 begonnen wird. Zudem ist das für den Klimaschutz zuständige Ministerium ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Bauangelegenheiten zuständigen Ministerium eine Rechtsverordnung mit näheren Regelungen zur Anwendung des CO2-Schattenpreises zu erlassen. Der CO2-Schattenpreis ist ein wichtiges Instrument, um Klimafolgekosten bei Investitionsentscheidungen der öffentlichen Hand systematisch zu berücksichtigen und die Vorbildfunktion des Landes im Klimaschutz zu stärken.

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Hitzeschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

In der vergangenen Hitzewelle Ende Juni wurde wieder deutlich wie verletzlich Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bei großer Hitze sind. Gerade Menschen mit Vorerkrankungen und ältere Menschen sind besonders gefährdet bei hohen Temperaturen. Deshalb muss es das Ziel sein, diese Menschen in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen besonders zu schützen. Auch für die Mitarbeitenden der Einrichtungen ist die Hitze bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten belastend. Die entsprechenden Einrichtungen sehen in der Regel die dringende Notwendigkeit in Hitze- und Klimaschutz zu investieren, es fehlen ihnen jedoch oft die nötigen finanziellen Mittel.

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Umsetzung der im Haushaltsgesetz beschlossenen Versorgung Schwangerer ohne Krankenversicherung

Die Clearingstellen Krankenversicherung sind in Rheinland-Pfalz ein großer Erfolg, viele Menschen ohne Krankenversicherung können in eine Krankenversicherung vermittelt werden. Trotzdem gibt es einige Fälle, in denen das aufgrund gesetzlicher oder struktureller Hürden nicht gelingt. Insbesondere bei Schwangeren ohne Krankenversicherung kann das einerseits zu lebensbedrohenden Situationen führen, weil notwendige Vor- und Nachsorgeuntersuchungen nicht wahrgenommen werden, und andererseits zu finanziellen Verlusten von Geburtskliniken, weil die Kosten der Geburt oft nicht erstattet und eine Privatrechnung von den Familien nicht gezahlt werden kann. Für die betroffenen Frauen kann es dann zu Überschuldungen kommen. Deshalb hat der Haushaltsgesetzgeber im Haushaltstitel 06 02 68453 „Zuschüsse zur Bekämpfung von Armut und zugunsten von aufzuwertenden Stadtteilen und Gemeinden, einschließlich Modellmaßnahmen“ im Untertitel „Clearingstelle Krankenversicherung“ für das Haushaltsjahr 2025 zusätzlich 20 000 Euro und für das Haushaltsjahr 2026 30 000 Euro zur Förderung eines Projektes zur Versorgung/Unterstützung von Schwangeren ohne Krankenversicherung vorgesehen.

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Förderstopp der Bundesregierung gefährdet Umsetzung der Wärmewende

In vielen Kommunen in Rheinland-Pfalz ist die kommunale Wärmeplanung mittlerweile weit fortgeschritten oder bereits abgeschlossen. Nach der Planung rückt nun vermehrt die Umsetzung der Wärmepläne in den Kommunen in den Fokus. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat Ende Mai 2026 allerdings mitgeteilt, dass die Mittel im Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) ausgeschöpft sind und keine weiteren Anträge gestellt werden können. Laut Pressemitteilung des BMWSB (https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/05/antrags-stopp-energ-stadtsanierung.html) „ist das Programm ein wichtiger Baustein, um in den kommenden Jahren die Umsetzung der Wärmeplanung voranzubringen“.

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Auswirkungen der angekündigten Wohngeld-Kürzungen

Mit dem Wohngeld werden Haushalte mit geringem Einkommen unterstützt, damit sie sich die steigenden Mietkosten weiterhin leisten können. Einen großen Anteil der Wohngeldbeziehenden machen dabei Rentner:innen sowie Familien bzw. Alleinerziehende mit Kindern aus. Aus einem Referentenentwurf des SPD-geführten Bundesbauministeriums geht hervor, dass die Bundesregierung durch Kürzungen beim Wohngeld bis zu 1,5 Mrd. Euro pro Jahr im Bundeshaushalt einsparen möchte. Betroffen von den Kürzungen sind dem Entwurf zufolge alle bisherigen Wohngeldbeziehenden, zum Beispiel durch die Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente. Durch die geplanten Änderungen rechnet die Bundesregierung laut Entwurf damit, dass im Jahr 2029 rund 163 000 Haushalte in die nachrangigen Grundsicherungssysteme (SGB II und SGB XII) wechseln.

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Umsetzungsstand der Klimaschutzziele und Treibhausgasbilanz

Das Landesklimaschutzgesetz verpflichtet nach § 10 LKSG die Landesregierung, regelmäßig und nachvollziehbar über den Umsetzungsstand der Klimaschutzziele sowie über die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Rheinland-Pfalz zu informieren. Hierfür sind insbesondere jährliche Daten und Analysen zur Treibhausgasentwicklung, eine Bewertung des allgemeinen Umsetzungsstands der Klimaschutzmaßnahmen sowie gegebenenfalls weitergehende Gutachten von zentraler Bedeutung. Ein aktuelles und belastbares Monitoring ist Voraussetzung dafür, Zielabweichungen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig nachzusteuern.

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Anfrage

Messbare energie- und klimapolitische Ziele der Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode

Nach dem geltenden Landesklimaschutzgesetz verfolgt Rheinland-Pfalz das Ziel, bis zum Jahr 2040 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Als Zwischenschritt wird bis zum Jahr 2035 eine Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 83 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 angestrebt. Zudem soll der Bruttostromverbrauch in Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2030 bilanziell zu 100 Prozent durch Strom aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Das Land setzt sich außerdem zum Ziel, Behörden, Hochschulen und sonstige Einrichtungen des Landes ohne eigene Rechtspersönlichkeit bis zum Jahr 2030 bilanziell treibhausgasneutral zu betreiben. Die obersten Landesbehörden sind entsprechend ihres Zuständigkeitsbereichs verpflichtet, Klimaschutzmaßnahmen zur Zielerreichung zu entwickeln, zu prüfen, dem für Klimaschutz zuständigen Ministerium mitzuteilen und umzusetzen.

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Ziele und Maßnahmen der Landesregierung für den Ökolandbau und Ökoweinbau in Rheinland-Pfalz

Die Art und Weise, wie Lebensmittel erzeugt werden, beeinflusst den Zustand von Böden, Gewässern, Klima und Artenvielfalt sowie die wirtschaftlichen Perspektiven landwirtschaftlicher Betriebe. Der Markt für ökologisch erzeugte Lebensmittel wächst seit Jahren und erreichte zuletzt Rekordumsätze. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich bewusst für Bio-Lebensmittel. Gleichzeitig bleibt die Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten Flächen hinter der steigenden Nachfrage zurück. Dadurch wächst der Bedarf an Bio-Produkten aus dem Ausland, während Chancen für die heimische Landwirtschaft ungenutzt bleiben. Ökolandbau und Ökoweinbau leisten wichtige Beiträge zum Klima-, Arten-, Boden- und Gewässerschutz. Sie stärken regionale Wertschöpfungsketten, schaffen Arbeitsplätze und können Abhängigkeiten von externen Betriebsmitteln wie mineralischen Düngemitteln verringen. Die positive Marktentwicklung und die vielfältigen Leistungen des Ökolandbaus und -weinbaus unterstreichen die Bedeutung verlässlicher Rahmenbedingungen für ihre weitere Entwicklung. Trotz der genannten Potenziale finden sich im Koalitionsvertrag der Landesregierung jedoch weder verbindliche Ausbauziele noch konkrete Maßnahmen zur Förderung von Ökolandbau und -weinbau in Rheinland-Pfalz.

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