Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger über unsere Arbeit im Parlament von Rheinland-Pfalz auf dem Laufenden sein können. An dieser Stelle veröffentlichen wir deshalb unsere parlamentarischen Initiativen. Dabei handelt es sich etwa um Anträge, Kleine Anfragen und Gesetzentwürfe, die wir ins Plenum des Landtags einbringen. Wir stellen aber auch Berichtsanträge, um Themen in den Ausschüssen des Landtags diskutieren zu können. Die jeweiligen Anträge finden Sie hier zeitnah nach ihrer Einreichung beim Landtag und begleitet durch eine kurze inhaltliche Beschreibung und Einordnung.
Berichtsantrag im Ausschuss
Landesmittel für den Schulbau
Die Schulen in Rheinland-Pfalz haben in den vergangenen Jahren mehr Landesmittel für den Neu- und Ausbau bekommen. Während im Jahr 2013 rund 34,1 Millionen Euro bewilligt wurden, waren es im vergangenen Jahr 50,1 Millionen Euro. Die Schulträger sind in Rheinland-Pfalz zumeist Städte, Kreise und bei Grundschulen sowie wenigen weiterführenden Schulen die Verbandsgemeinden. Die Träger sind für Bereitstellung und Bewirtschaftung der Schulen zuständig. Das Land stellt Zuschüsse für Neu- und Umbauten bereit. Der Bund stellt Rheinland-Pfalz von 2015 bis 2020 im Kommunalen Investitionsprogramm rund 253 Millionen Euro bereit. Das Land ergänzt dieses Programm um rund 32 Millionen Euro.
Die Reaktivierung der Trierer Weststrecke gilt insbesondere für den Berufsverkehr als wichtige öffentliche Aufgabe. Das Projekt wird größtenteils aus Landesmitteln finanziert. Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens soll bis Ende 2018 der baurechtliche Rahmen feststehen und ab Dezember 2020 sollen wieder Personenzüge auf der Strecke fahren.
Überprüfung des raumordnerischen Entscheids zum Moselaufstieg (Westumfahrung Trier) aus dem Jahr 1995
Der Landesbetrieb Mobilität hat im Januar 2017 die Überprüfung des raumordnerischen Entscheids über das Projekt „Moselaufstieg“ aus dem Jahr 1995 bei der SGD-Nord beantragt. Im Zuge dieser Überprüfung wurden betroffene Kommunen und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahmen zur erneuten Vorlage des raumordnerischen Entscheids gebeten. Das aktuelle Landesplanungsgesetz § 17 Abs. 10 und der raumordnerische Entscheid aus dem Jahr 1995 sehen vor, dass der raumordnerische Entscheid innerhalb von fünf Jahren zu überprüfen ist, wenn bis dahin kein Zulassungs- bzw. Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden ist. Da der nun wieder eingebrachte raumordnerische Entscheid inzwischen 22 Jahre alt ist, ist fraglich, ob er den inzwischen eingetretenen Änderungen der Raum- und Siedlungsstruktur sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen noch entspricht.
Die regierungstragenden Fraktionen haben vereinbart, im Bereich der kommunalen Entwicklung das Ziel der Innen- vor Außenentwicklung umzusetzen. Förderprogramme des Landes sollen dementsprechend weiterentwickelt werden. Beispiele zur Unterstützung von Kommunen zur Bewältigung von Wohnraumleerstand sind das Modellvorhaben „Martinshöhe – Innen vor Außen in der Praxis einer Ortsgemeinde“, der ZukunftsCheck Dorf im Eifelkreis Bitburg-Prüm in 170 Ortsgemeinden sowie der Wettbewerb „Mehr Mitte bitte“. Für die Erfassung der Innenentwicklungspotenziale leisten Leerstandserfassungmodule bzw. Leerstandskataster einen wichtigen Beitrag. Hier können Kommunen auf das Leerstandserfassungsinstrument Raum+Programm (Modul Gebäude) zurückgreifen. Ziel aller Aktivitäten sollte sein, Ortskerne im ländlichen Raum attraktiver zu gestalten.
Von einem Hackerangriff durch den Trojaner „WannaCry“ waren am 12./13. Mai 2017 mehrere Hunderttausend Computer in etwa 150 Ländern betroffen, so beispielsweise auch die der Deutschen Bahn. Mit Hilfe von sog. Ransomware werden Computersysteme blockiert und erst wieder freigegeben, wenn ein Lösegeld gezahlt wurde. Die Besonderheit des Trojaners besteht darin, dass er sich ohne weiteres Zutun des Nutzers verbreiten kann.
Aus einem Bericht des SWR vom 5. Mai 2017 ist zu entnehmen, dass im Kuselbach ein Fischsterben festgestellt werden konnte. Das Gewässer roch demnach beißend und tote Bachforellen und Dörbel wurden angeschwemmt. Die Ursache hierfür sei aber bislang noch unklar. Aufgrund verschiedener ähnlicher Unglücke in der Vergangenheit und der beträchtlichen Störung des Ökosystems ist ein solches Ereignis zutiefst beunruhigend.
Die rechtliche Grundlage für die Meldung eines Wildschadens bildet das Landesjagdgesetz ab. Paragraph 43 schreibt vor, dass ein Anspruch auf Wild- und Jagdschäden binnen einer Woche gemeldet werden muss.
Geplante Initiative zur Einführung eines staatlichen Tierwohllabels
Ein staatliches Tierwohllabel soll ab 2018 Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzen, Produkte, bei deren Erzeugung höhere als die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten wurden, zu erkennen und dies in ihre Kaufentscheidung einzubeziehen.
Die Förderung von Kunst und Kultur durch das Land und die Kommunen ist in unserer Landesverfassung verankert. Die Parteien der Ampelkoalition haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Vorhaben der Digitalisierung des kulturellen Erbes weiter voranzutreiben (vgl. Koalitionsvertrag RLP 2016 - 2021, S. 129f.). Insbesondere das schriftliche Kulturgut in den Archiven, Bibliotheken und Museen des Landes leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des kulturellen Erbes in Rheinland-Pfalz.