Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger über unsere Arbeit im Parlament von Rheinland-Pfalz auf dem Laufenden sein können. An dieser Stelle veröffentlichen wir deshalb unsere parlamentarischen Initiativen. Dabei handelt es sich etwa um Anträge, Kleine Anfragen und Gesetzentwürfe, die wir ins Plenum des Landtags einbringen. Wir stellen aber auch Berichtsanträge, um Themen in den Ausschüssen des Landtags diskutieren zu können. Die jeweiligen Anträge finden Sie hier zeitnah nach ihrer Einreichung beim Landtag und begleitet durch eine kurze inhaltliche Beschreibung und Einordnung.
Berichtsantrag im Ausschuss
Zweite Förderperiode des FORTHEM-Netzwerks
Die FORTHEM Alliance unter der Federführung der Johannes Gutenberg-Universität war auch in der zweiten Förderphase der „European University Initiative“ erfolgreich. Mit einem Budget in Höhe von 14,4 Mio. € und weiteren knapp 250.000 € Personalmitteln aus dem Landeshaushalt kann die Johannes Gutenberg-Universität das Netzwerk auch in den kommenden vier Jahren aktiv mitgestalten und so die Mobilität und weitere Initiativen von Studierenden, Wissenschaftler*innen und wissenschaftsstützendem Personal innerhalb des europäischen Netzwerks fördern.
Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Junges Wohnen 2023 in Rheinland-Pfalz
Antrag nach § 76 Abs. 2 GOLT SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP In seiner Sitzung am 10. Januar 2023 hat der Ministerrat die Verwaltungsvereinbarung Junges Wohnen 2023 zwischen der Bundesregierung und den Ländern gebilligt. Damit stehen Rheinland-Pfalz nun rund 24,09 Mio. € zusätzlich für die Schaffung von Wohnheimplätzen in Studierenden und Auszubildendenwohnheimen zur Verfügung. Die Landesregierung wird um einen Bericht über den geplanten Einsatz der Mittel gebeten.
Die Initiative „Land in Bewegung“ hat zum Ziel, Menschen in Rheinland-Pfalz zu mehr Bewegung und Sport zu motivieren. Die Initiative soll vorhandene und neue Bewegungs- und Sportangebote in den rheinland-pfälzischen Städten und Gemeinden bekannt und für alle Bürger:innen zugänglich machen. Zielgruppe sind alle Menschen, gleich welchen Alters und Geschlecht. Vonseiten der Anbieter können neben Vereinen zum Beispiel auch Landkreise, Städte und Gemeinden, Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Kirchen mitmachen. In den Städten und Kreisen geben „Bewegungsmanager“ der Initiative ein Gesicht vor Ort.
Umsetzung des neuen Wind-an-Land Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie
Das Wind-an-Land Gesetz (WaLG) ist ein wesentlicher Baustein für die Beschleunigung im Ausbau der Windenergie und es tritt ab dem 2. Februar 2023 in Kraft. Mit diesem Gesetz wird das Ausbauziel von 2% der Landesfläche zur Erfüllung bis 2032 als Vorgabe für die Länder festgelegt.
Beschleunigung der Energiewende durch die EEG-Novelle und die Erleichterungen für mehr Bürgerenergie
Ab dem 1. Januar 2023 sind die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie die Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“ in Kraft getreten. Die neuen Vorgaben erleichtern die Gründung von Bürgerenergiegesellschaften und bieten eine finanzielle Unterstützung für die Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften.