Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger über unsere Arbeit im Parlament von Rheinland-Pfalz auf dem Laufenden sein können. An dieser Stelle veröffentlichen wir deshalb unsere parlamentarischen Initiativen. Dabei handelt es sich etwa um Anträge, Kleine Anfragen und Gesetzentwürfe, die wir ins Plenum des Landtags einbringen. Wir stellen aber auch Berichtsanträge, um Themen in den Ausschüssen des Landtags diskutieren zu können. Die jeweiligen Anträge finden Sie hier zeitnah nach ihrer Einreichung beim Landtag und begleitet durch eine kurze inhaltliche Beschreibung und Einordnung.
Berichtsantrag im Ausschuss
Afrikanische Schweinepest
Ursprünglich war die Afrikanische Schweinepest (ASP) auf Afrika begrenzt. Im Juni 2007 wurden erste Fälle der ASP aus Georgien gemeldet. Nach und nach traten auch Fälle von ASP in den Nachbarländern Armenien, Aserbaidschan und der Russischen Föderation auf. In der Zeit von 2012 bis 2014 hat sich die ASP mit Einträgen in die Ukraine, nach Weißrussland und in die EU-Mitgliedsstaaten Litauen, Polen, Lettland und Estland in Richtung Westen und Norden ausgebreitet. Die Tschechische Republik meldete Ende Juni 2017 in der Grenzregion zur Slowakei die ersten Fälle von ASP bei Wildschweinen. Ende Juli 2017 wurde die ASP dann erstmals bei Hausschweinen in Rumänien, in unmittelbarer Nähe zur ungarischen Grenze, festgestellt.
Streit um Vereinheitlichung der Bahnsteighöhe an Haltestellen der Deutschen Bahn
Das Bundesverkehrsministerium will eine einheitliche Höhe der Bahnsteige von 0,76 Metern. Argumentiert wird mit der Regelhöhe aus der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Für Rheinland-Pfalz würde diese Vereinheitlichung jedoch ein Problem darstellen, weil viele Züge aus dem Nahverkehr bei dieser Höhe keine Barrierefreiheit bieten. Laut Bericht auf Antrag der Grünen-Landtagsfraktion im Verkehrsausschuss am 28. März 2017 hat das Land im Jahr 2006 mit der DB Station&Service AG ein Bahnsteigzielhöhenkonzept für alle SPNV-Strecken im Land vereinbart, welches je Strecke eine anzustrebende Bahnsteighöhe von entweder 0,55 m oder 0,76 m vorsieht. In den folgenden Jahren wurden entsprechend die Bahnsteige modernisiert, umgebaut und barrierefrei gestaltet, indem Bahnsteighöhe und Bodenhöhe des Fahrzeuges im Einstiegsbereich in etwa die gleiche Höhe über Schienenoberkante aufweisen. Gerade im ländlichen Raum seien die Bahnsteighöhen niedriger umgebaut worden, da dort vorher nur minimale Bahnsteighöhen vorhanden waren. Auf Hauptstrecken hingegen wurde in der Regel eine Bahnsteighöhe von 0,76 m verfolgt, da diese Strecken Teil von großen Knoten sind, die bereits seit Längerem eine derartige Bahnsteighöhe aufweisen.
Neues Düngegesetz und neue Düngemittelverordnung = geringere Nitrateinträge?
Die EU-Kommission hat letztes Jahr eine längst überfällige Neuregelung des bisherigen Dün·gerechts von der Bundesregierung gefordert, da die EU-Nitratrichtlinie von Deutschland nicht eingehalten werden konnte. Erst nach enormem Druck der EU und der Bundesländer hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen Entwurf zur Abstimmung eingebracht. Im Rahmen eines Bund-Länder-Gesprächs konnten im Frühjahr 2017 Kompromisse gefunden werden, die nun in den Entwurf eingeflossen sind.
Presseberichten konnte entnommen werden, dass ein Mitglied einer der Identitären Bewegung nahestehenden Burschenschaft eine führende Tätigkeit in der Landtagsfraktion der AfD übernehmen wird.
Vorläufige Bilanz des öffentlich-rechtlichen Jugendangebots "funk"
Zum 1. Oktober 2016 ist das öffentlich-rechtlichen Jugendangebots „funk“ online gegangen. Seitdem werden die unterschiedlichen Sendungsformate auf verschiedenen Ausspielwegen über Drittplattformen wie Facebook und YouTube sowie eine eigene App und Website ausgestrahlt. Der rechtlichen Implementierung des Jugendangebots ging eine lange Vorgeschichte voraus. Seit dem Start war „funk“ auch immer wieder inhaltlicher Kritik von einzelnen Seiten ausgesetzt.
Einsatz von Drohnen im Weinbau in Steillagen an der Mosel
Die DLR Mosel und Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Mosel testen laut Medienberichten eine Drohne zur Ausbringung von Spritzmitteln. Diese erlaubt das einfache und präzise Ausbringen von Spritzmitteln, mit wenig Abdrift, vor allem im Steillagenweinbau.
In seiner Sitzung vom 16. August 2017 hat das Bundeskabinett einen Bericht über die am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Frauenquote für die Wirtschaft und den öffentlichen Dienst verabschiedet. Es hat sich gezeigt, dass die bisherigen Fortschritte insgesamt noch ausgesprochen bescheiden ausfallen. Es fällt ohnehin nur ein Teil der Unternehmen unter die feste Quote von 30 Prozent. Bei diesen Unternehmen ist der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten seit Einführung der Quote von 25 % auf 27,3 % gestiegen. Bei den Übrigen hat sich die Quote von 19,5 % auf 21,2 % gesteigert.
Mit zwölf Prozent Flächenzuwachs hat der Ökolandbau in Rheinland-Pfalz einen neuen Höchststand erreicht. Gut neun Prozent der landwirtschaftlichen Fläche wird bereits ökologisch bewirtschaftet. Dies ist Teil des Plans der Landesregierung, die Landwirtschaft möglichst naturnah zu betreiben sowie die wirtschaftlichen Potenziale im Land zu unterstützen.
Die Belegungssituation in deutschen Tierheimen hat sich laut Medienberichten in letzter Zeit stark verschärft. Rund 300.000 Tiere werden jährlich in deutschen Tierheimen aufgenommen, der Andrang ist in den Sommermonaten und nach Weihnachten besonders hoch. Eines der Probleme stellt die hohe Anzahl von verwilderten Katzen und von ausgesetzten Hunden dar. Ohne die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Tierheimen wäre der Tierschutz von den Kommunen in Rheinland-Pfalz kaum zu schaffen.
Wahlfreiheit für Beamtinnen und Beamte zwischen einer privaten und gesetzlichen Krankenversicherung
Faktisch besitzen Beamtinnen und Beamte kein Wahlrecht, wenn sie entscheiden, ob sie Mitglied einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung sein wollen. Denn finanziell ist die private Krankenversicherung für sie die günstigere Option: Der Dienstherr gewährt über die Beihilfe eine direkte Kostenbeteiligung an den Kosten einer Krankenbehandlung. Darüber hinaus gehende Kosten müssen über eine private Krankenversicherung versichert werden. Dieser Teilkostentarif wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht angeboten. Entscheiden sich Beamtinnen und Beamte für eine gesetzliche Krankenversicherung, steht ihnen in der Regel keine Beihilfe zu, denn für Beamtinnen und Beamte ergibt sich gegenwärtig ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen der GKV weder unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn noch aus den Beihilfevorschriften. Zudem müssen sie den Arbeitgeberanteil des Krankenkassenbeitrages selber tragen.