Parlamentarische Initiativen

Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger über unsere Arbeit im Parlament von Rheinland-Pfalz auf dem Laufenden sein können. An dieser Stelle veröffentlichen wir deshalb unsere parlamentarischen Initiativen. Dabei handelt es sich etwa um Anträge, Kleine Anfragen und Gesetzentwürfe, die wir ins Plenum des Landtags einbringen. Wir stellen aber auch Berichtsanträge, um Themen in den Ausschüssen des Landtags diskutieren zu können. Die jeweiligen Anträge finden Sie hier zeitnah nach ihrer Einreichung beim Landtag und begleitet durch eine kurze inhaltliche Beschreibung und Einordnung.

Berichtsantrag im Ausschuss

29. Kinoprogrammpreis

Am Freitag, den 9. Oktober 2020, hat das MWWK die diesjährigen rheinland-pfälzischen Kinoprogrammpreise verliehen. In diesem Jahr hat jedes prämierte Kino zusätzlich die Möglichkeit, aus Maßnahme 5 des Landesprogramms „Im Fokus: Kultur“ weitere 10.000 € zusätzlich zum jeweiligen Preisgeld zu erhalten.

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Berichtsantrag im Ausschuss

Heimat shoppen

Am 11. und 12. September 2020 fanden die Aktionstage als Auftakt für die Aktion "Heimat shoppen" statt. Die Aktion wurde in Kooperation mit der IHK durchgeführt. Ziel war es, den stationären Handel und die Verbundenheit zu lokalen Unternehmen zu stärken.

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Anfrage

Versicherungsschutz der Feuerwehr

Feuerwehreinsatzkräfte sind bei ihrer Tätigkeit nicht selten schädlichen Stoffen wie Ruß und Asbest ausgesetzt. Um sich vor krebserregenden Schadstoffen zu schützen, tragen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner eine spezielle Schutzausrüstung. Die Frage, ob Feuerwehrkräfte aufgrund ihres Berufs einem erhöhten Krebsrisiko ausgesetzt sind, wird vielfach diskutiert. Es gibt mehrere nationale und internationale Studien, die sich mit dem Thema auseinandersetzen und zu teilweise unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Vonseiten verschiedener Stellen der Feuerwehr gibt es die Forderung, dass Krebs als Berufskrankheit anerkannt wird. Dafür wäre eine Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung notwendig.

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Anfrage

Planfeststellungsverfahren zur Reaktivierung der Hunsrückbahn

Um die Anbindung der Hunsrückregion zu verbessern, hält die Landesregierung daran fest, die Hunsrückbahn auf dem Streckenabschnitt Langenlonsheim – Abzweig Büchenbeuren (Flughafen Hahn) für den SPNV zu reaktivieren. Das Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts wird durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) durchgeführt und befindet sich aktuell in Planungsphase 4 (Genehmigungsphase). Aufgrund der Vielzahl von Einwendungen dauert das Verfahren deutlich länger als ursprünglich angenommen. Die Landesregierung weist immer wieder darauf hin, dass eine Einflussmöglichkeit auf die Verfahrensdauer ihrerseits nicht bestehe. Die Inbetriebnahme der Hunsrückbahn bleibt abhängig vom weiteren Verlauf des Planfeststellungsverfahrens, den Verhandlungen zur Finanzierung mit der DB Netz AG sowie der Gesamtsituation im ÖPNV/SPNV zu dem Zeitpunkt der Pläne. Jüngst hat sich der Kreistag Rhein-Hunsrück in einer Resolution für die Reaktivierung der Hunsrückbahn eingesetzt.

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Gesetzentwurf

Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften

Der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen aufgrund der familiären Einkommensverhältnisse war bisher in der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz geregelt. Im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nach dem Vorbehalt des Gesetzes eine formalgesetzliche Regelung erforderlich. In diesem Zusammenhang wird die Grenze der unschädlichen Einkünfte für die beihilferechtliche Berücksichtigungsfähigkeit von Ehegatten und Lebenspartnern erhöht.

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Anfrage

Güterzugunglück in Niederlahnstein

Am 30. August 2020 sind sechs Waggons eines Güterzugs am Bahnhof Niederlahnstein umgestürzt sowie zwei weitere entgleist. Bei dem Unglück ist Dieselkraftstoff ausgelaufen, ein Teil davon versickert. Dem Unfall folgte eine Reihe öffentlicher Diskussionen über die Unfallursachen, die Schadensbehebung und mögliche Konsequenzen.

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Anfrage

Eine nachhaltige Anlagenrichtlinie für Rheinland-Pfalz

Der Haushalts- und Finanzausschuss beschloss am 7. Mai 2020 eine neue Anlagenrichtlinie für die Versorgungsrücklage des Landes (Kanther-Rücklage). Aufgrund dieser Anlagenrichtlinie können Mittel in Höhe von bis zu 110 Mio. Euro aus der Versorgungs- rücklage in Aktien investiert werden. Um dem Landtagsbeschluss „Anlagerichtlinien für Rheinland-Pfalz wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltig gestalten“ aus dem Jahr 2016 gerecht zu werden, sind diese Aktienkäufe an nachhaltige und soziale Kriterien gebunden. Damit kann ausgeschlossen werden, dass das Land Rheinland-Pfalz Investitionen in fossile Energien tätigt oder Konzerne unterstützt, die soziale Mindeststandards nicht einhalten. Um dies zu gewährleisten wurde die Bundesbank mit der Verwaltung des Aktienpakets betraut und in der Anlagenrichtlinie festgehalten, dass lediglich Aktien, die im „Solactive ISS ESG Sustainability 30 Index“ gelistet sind, gekauft werden dürfen.

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Anfrage

Landstromförderung für Binnenschiffe

Am 22. September 2020 hat sich die Landesregierung darauf verständigt, in die Landstromförderung für Schiffe einzusteigen und sich an der Bundesförderung für Landstromanlagen zu beteiligen. Mit diesem Schritt soll die Binnenschifffahrt klimaschonender und ihre Akzeptanz gesteigert werden. Voraussetzung für das Förderprogramm ist zunächst, dass der Bund und die Länder eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung unterzeichnen.

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Anfrage

Grundsicherung für Künstlerinnen und Künstler während der Corona-Pandemie

Im Rahmen der Hilfen der Bundesregierung für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen zur Überbrückung der coronabedingten Einnahmeausfälle können betriebliche Kosten geltend gemacht werden. Für die Absicherung der privaten Existenz wurden die Kulturschaffenden der Bundesrepublik auf ALG II verwiesen. Zwar wurde die Vermögensprüfung für den Bezug von ALG II stark eingeschränkt; andere Regelungen, wie das Heranziehen des Einkommens der in Bedarfsgemeinschaft Lebenden, blieben jedoch unberührt.

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Anfrage

„Mehr als nur ein Pass“: Studie zur Einbürgerung in Rheinland-Pfalz

Die Förderung der Einbürgerung ist seit vielen Jahren ein zentrales Element der rheinland-pfälzischen Integrationspolitik. Denn mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Menschen die vollen Teilhabemöglichkeiten an unserer Gesellschaft. Darüber hinaus hat die Einbürgerung eine starke integrative Wirkung. Das Integrationsministerium in Rheinland-Pfalz hat eine Studie in Auftrag gegeben, um das Einbürgerungsverhalten, das Einbürgerungsverfahren und die Auswirkung der Einbürgerungskampagne gründlich zu analysieren und dadurch neue Impulse zur Weiterentwicklung der Förderaktivitäten der Landesregierung zu erhalten. Die Ergebnisse der Studie, die vom Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e. V. (ism e. V.) zwischen April 2019 und März 2020 durchgeführt wurde, sind vor Kurzem veröffentlicht worden.

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