Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger über unsere Arbeit im Parlament von Rheinland-Pfalz auf dem Laufenden sein können. An dieser Stelle veröffentlichen wir deshalb unsere parlamentarischen Initiativen. Dabei handelt es sich etwa um Anträge, Kleine Anfragen und Gesetzentwürfe, die wir ins Plenum des Landtags einbringen. Wir stellen aber auch Berichtsanträge, um Themen in den Ausschüssen des Landtags diskutieren zu können. Die jeweiligen Anträge finden Sie hier zeitnah nach ihrer Einreichung beim Landtag und begleitet durch eine kurze inhaltliche Beschreibung und Einordnung.
Berichtsantrag im Ausschuss
Entwicklung einer Wasserstoffstrategie mit Blick auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft
Auf dem Weg zu einer CO2-neutralen Wirtschaft nimmt Wasserstoff eine herausragende Stellung ein. Nicht nur kann treibhausgasneutraler Wasserstoff als sektorenübergreifender Energieträger dort zum Einsatz kommen, wo eine direkte Stromnutzung nicht möglich ist, sondern er kann Strom aus erneuerbaren Energien auch in materieller Form zwischenspeichern. Bereits im vergangenen Jahr hat sich der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in einem Anhörverfahren deshalb mit den unterschiedlichen Facetten der Wasserstofftechnologie beschäftigt, die letztlich auch vom Landtag in seiner Entscheidung vom 28. Mai 2020, eine einheitliche Wasserstoffstrategie des Landes zu fordern, aufgegriffen wurde (Drucksache 17/11951). Vor diesem Hintergrund hat sich die aktuelle Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, Rheinland-Pfalz zu einer Modellregion für die grüne Wasserstofftech-nologie zu machen und dafür eine Landeswasserstoffstrategie zu entwickeln.
Projekt in:balance der LAG Rock & Pop RLP und Gründung des Netzwerks musicRLPwomen
Von Mai bis September dieses Jahres fanden und finden unter dem Dach der LAG Rock & Pop Rheinland-Pfalz Workshops statt, die den Fokus auf Frauen in der Populären Musik richten. Unter dem Projekttitel in:balance widmen sich die Workshops unter anderem Fragen von Machtverhältnissen und Repräsentanz von Frauen in der Popularmusik.
Kopfüber – zweites Kinder und Jugendtheaterfestival in Rheinland-Pfalz
Vom 10. bis 12. September 2021 fand in Neuwied das zweite rheinland-pfälzische Kinder- und Jugendtheaterfestival unter dem Titel „Kopfüber“ statt. Mit dem „JUSCH“, dem jungen Schlosstheater der Landesbühne Neuwied, wurde im Rahmen des Festivals ein neuer Spielort für modernes, innovatives Kinder- und Jugendtheater eröffnet.
Die vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) im Rahmen des „Landesaktionsplans gegen Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ geförderte Beratungsstelle „‘SoliNet‘ – Beratung gegen Hass und Gewalt im Netz“ für Betroffene von digitaler Gewalt nahm am 16. September ihre Arbeit auf.
Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz
A. Problem und Regelungsbedürfnis Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 war die Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte und Staatsanwaltschaften der Länder, einschließlich des Schriftguts der Justizverwaltung, landesrechtlich geregelt. Durch Artikel 4 des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208) wurde das Schriftgutaufbewahrungsgesetz des Bundes in Justizaktenaufbewahrungsgesetz (JAktAG) umbenannt und sein Anwendungsbereich auf die bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften der Länder geführten Akten, Aktenregister, Namens- und sonstigen Verzeichnisse sowie Karteien in Rechtssachen erstreckt. Die Aufbewahrung von Schriftgut über Verfahren, die auf Landesrecht beruhen, sowie von Schriftgut in Justizvollzugs- und Justizverwaltungssachen wird sich auch zukünftig nach Landesrecht richten.
Landesgesetz zur Änderung von Vorschriften zur Erleichterung des nachhaltigen Wiederaufbaus aufgrund der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Landeswiederaufbauerleichterungsgesetz)
A. Problem und Regelungsbedürfnis Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat unter anderem in Teilen von Rheinland-Pfalz außerordentlich hohe Schäden verursacht. Nach der akuten Krisenbewältigung ist die Beseitigung der Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen sowie die Wiederherstellung der vom Starkregen und Hochwasser zerstörten Infrastruktur eine große Herausforderung der kommenden Jahre. Der Bund hat zur Finanzierung entsprechender Hilfen einen nationalen Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ errichtet, der mit Mitteln in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet und von Bund und Ländern gemeinsam finanziert wird. In 2021 überführt der Bund zunächst 16 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt an den Fonds. Weitere Zuführungen erfolgen bei Bedarf. Für den Wiederaufbau an Schäden seiner Infrastruktur wurden dem Bund vorab 2 Milliarden Euro zugewiesen. Vom verbleibenden Betrag von 14 Milliarden Euro wurden Rheinland- Pfalz zunächst 54,53 Prozent also mehr als 7,6 Milliarden Euro zugeteilt. Neben der finanziellen Hilfe sind jedoch auch Rechtsänderungen notwendig, um den Wiederaufbau schnell und effizient bewerkstelligen zu können. Die Beseitigung der Schäden und die Wiederherstellung der Infrastruktur sind vielfach mit Verwaltungsverfahren verbunden. Aufgrund der Vielzahl zu erwartender Verfahren besteht das Problem einer Verlangsamung des Wiederaufbauprozesses. Mit den bisherigen Regelungen kann die gewünschte Beschleunigung des Wiederaufbaus nicht erreicht werden. Genehmigungspflichten müssen dort kritisch hinterfragt werden, wo es um temporäre Lösungen in der Phase des Wiederaufbaus geht oder ein Wiederaufbau von zerstörten Gebäuden und Anlagen an gleicher Stelle erfolgt. Verfahren müssen gestrafft und für Kommunen, Unternehmen, Privatpersonen und Vereine verständlich und zügig umsetzbar gemacht werden. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass zukünftig eine hohe Widerstandsfähigkeit gegen Extremwetterereignisse mit großer Zerstörungskraft erzielt wird. Der Wiederaufbau muss von vorneherein strategisch, nachhaltig und zukunftsfest angelegt werden. Beim Wiederaufbau besteht zudem ein hoher Bedarf an Helferinnen und Helfern, sodass für diese attraktive Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen.
Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ (Aufbauhilfe-Sondervermögensgesetz – AufbhSVLG)
A. Problem und Regelungsbedürfnis Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat die Menschen in den betroffenen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz schwer getroffen. Viele wurden verletzt oder verloren ihr Leben. Es sind außergewöhnliche Notsituationen und Schäden ungeahnten Ausmaßes entstanden. Viele Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe stehen nun buchstäblich vor dem Nichts und sind dringend auf solidarische Hilfe angewiesen.
Angesichts der Zerstörungen im Ahrtal ist das Engagement der ehrenamtlichen Helfer:innen eine große Stütze. Für ihren Einsatz gebührt ihnen höchster Respekt und Anerkennung. Die Zahl der Helfer:innen im Ahrtal nimmt aber momentan ab. Einsatzkräfte vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) berichten, dass es von Woche zu Woche schwerer wird, genug Personal zu bekommen, und es gibt noch viel zu tun.
Freiwilliges Soziales Jahr Kultur in Rheinland-Pfalz
Im Rahmen eines bundesweiten Modellprojektes wurde im Jahr 2001 das Freiwillige Soziale Jahr Kultur ins Leben gerufen. Hiermit wurde die Möglichkeit geschaffen, auch im kulturellen Bereich ein FSJ zu absolvieren. Im FSJ Kultur können junge Menschen ein Jahr lang Kulturarbeit selber mitgestalten, wichtige praktische Erfahrungen sammeln und nicht zuletzt etwas für andere bewirken. Mögliche Einsatzorte sind beispielsweise Jugendklubs, Museen, Theater, aber auch Bibliotheken und freie Initiativen. Jugendliche zwischen 16 und 26 Jahren können sich unabhängig vom Schulabschluss für das in der Regel zwölf-monatige FSJ bewerben. Kultureinrichtungen können einen Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle stellen, Verantwortung übernehmen und sich als Einsatzstelle des Freiwilligen Sozialen Jahres im kulturellen Bereich anbieten. Im Rahmen des Bundes-Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ sollen mehr junge Menschen im FSJ in Rheinland-Pfalz zum Einsatz kommen.
Strafverfolgungsstatistik 2020: Leichter Rückgang der Verurteilungen in Rheinland-Pfalz
Am 27. August 2021 hat der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2020 vorgestellt. Daraus geht hervor, dass in dem von der Corona-Pandemie geprägten Jahr die Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen in Rheinland-Pfalz um etwa ein Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken ist. Insbesondere der Anteil der Jugendlichen an den Verurteilungen ist weiter abgesunken. Die Zahl der wegen Gewaltdelikten Verurteilten fiel auf den niedrigsten Stand seit dem Jahr 1996. Im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität, bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen den Staat sowie bei Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz war hingegen eine Zunahme der Verurteilungen zu verzeichnen.