„Dass der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig ist, macht die politische Entscheidung für den A1-Lückenschluss nicht richtiger. Den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts akzeptieren wir selbstverständlich.
Wir GRÜNEN teilen jedoch auch weiterhin die Bedenken der Naturschutzverbände. Die waldreiche Eifel beherbergt besonders schützenswerte Arten, deren Lebensraum nicht zerstört werden darf. Der Bau einer Autobahn durch diese Region steht aus unserer Sicht in krassem Widerspruch zu den Zielen des Umweltschutzes und des Artenschutzes. Wir hatten uns deshalb nach dem Wildvögel-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Bundesverwaltungsgericht ein anderes Urteil erhofft.“