„Das gesellschaftliche Klima im Land wird rauer. Menschen erleben Anfeindungen, Bedrohungen oder Gewalt – auf der Straße, im Netz und im Alltag. Gerade in solchen Zeiten muss der Staat Halt geben und mit gutem Beispiel vorangehen. Egal ob in der Hochschule, Schule oder bei der Polizei: Unsere Landesbehörden müssen jederzeit fair, neutral und diskriminierungsfrei arbeiten.
Genau dafür schaffen wir jetzt eine verlässliche Grundlage. Mit dem LGCDV sorgen wir für wirksamen Schutz dort, wo das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes bislang nicht greift. Wer Diskriminierung seitens der Landesverwaltung erlebt, erhält mit dem neuen Gesetz klare Rechte und kann Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Zusätzlich fördern wir Prävention und sichern die Landesantidiskriminierungsstelle dauerhaft ab.
Heute ist ein guter Tag für alle, die von Diskriminierung betroffen sind. Das LGCDV ist ein echter Meilenstein für den Schutz vor Diskriminierung und wird über Rheinland-Pfalz hinaus Signalwirkung entfalten.“
Hintergrund:
Das neue Landesgesetz:
- soll Diskriminierung verhindern,
- gilt für die unmittelbare Landesverwaltung,
- schließt bestehende Schutzlücken,
- schafft klare Beschwerde- und Rechtswege,
- ermöglicht Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche,
- verpflichtet die Verwaltung zu präventiven Maßnahmen,
- schafft eine gesetzliche Grundlage für die Landesantidiskriminierungsstelle,
- schafft Handlungsklarheit und Rechtssicherheit für Bedienstete der unmittelbaren Landesverwaltung im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern.
Zum Gesetzentwurf: https://tinyurl.com/y9crxvtw