Anders ist der Zeitpunkt ihrer angekündigten Klage gegen drei schon seit Jahren beschlossenen Landesgesetze nicht zu verstehen. Die beanstandeten Gesetz sind bis zu 18 Jahre alt. Das Landeshaushaltsgesetz 2014/2015 wurde im Dezember 2013 verabschiedet und verkündet, das Ausführungsgesetz zu Artikel 117 der Verfassung für Rheinland-Pfalz im Juli 2012 und das Landesgesetz über den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz bereits im Jahr 1996. Die entscheidende Änderung der Etatisierung als Investitionsabgaben beim Pensionsfonds wurde mit dem Landeshaushaltsgesetz 2007/2008 verabschiedet. Der Zeitpunkt der Klage ist in keinster Weise aufgrund aktueller Entwicklungen zu erklären.„
Presse
Klage der CDU offensichtlich wahltaktisch orientiert
Zur Ankündigung der CDU-Fraktion, ein Normenkontrollverfahren zu beantragen, äußert sich Nils Wiechmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„Die CDU Fraktion befindet sich offensichtlich bereits im Wahlkampfmodus für die Landtagswahl 2016.
Florian Sparwasser
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