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Gutachten bestätigt: Kommunalwahlgesetz ist verfassungsrechtlich vertretbar ‑ Eckertz-Höfer hält Vorbehalte gegen Regelung für völlig abwegig

Zum Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages, das sich mit der Verfassungsmäßigkeit des neuen Kommunalwahlgesetzes beschäftigt hat, erklären die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Bündnis 90/Die GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz, Hendrik Hering, und Daniel Köbler:
„Mit einem Frauenanteil von 16,8 Prozent in den kommunalen Räten geben wir uns nicht zufrieden.