„Im Kontakt mit den Landesbehörden darf niemand benachteiligt werden – egal ob wegen Alter, Behinderung, Herkunft, Geschlecht, Religion oder sexueller bzw. geschlechtlicher Identität. Deshalb schaffen wir mit dem LGCDV einen wirksamen Schutz dort, wo das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes bisher nicht greift. Zugleich erfüllen wir mit dem Landesgesetz europarechtliche Vorgaben.
Das Gesetz hat jetzt die nächste Hürde genommen: Nach einer Anhörung hat der Ausschuss beschlossen, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen. In der Anhörung wurde deutlich: Das Gesetz stärkt Betroffene, weil es Beschwerdewege und Schadensersatzansprüche verbindlich regelt. Gleichzeitig schafft es Handlungs- und Rechtssicherheit für die Beschäftigten in den unmittelbaren Landesbehörden. Diese müssen im Arbeitsalltag verlässlich, transparent und diskriminierungsfrei entscheiden können. Vereinzelt wurden in der Anhörung auch Bedenken geäußert. Mit Blick auf die Erfahrungen aus dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz konnten diese jedoch entkräftet werden. Das Ergebnis der Anhörung bestärkt uns darin, den Gesetzentwurf in der kommenden Woche im Parlament zu verabschieden.
Gerade in Zeiten, in denen Hass und Hetze immer mehr um sich greifen, machen wir mit dem LGCDV deutlich: Diskriminierung hat bei uns keinen Platz. Unsere Landesbehörden gehen mit gutem Beispiel voran.“
Alle schriftlichen Stellungnahmen der Anzuhörenden finden Sie hier: https://opal.rlp.de/portal/vorgang/V-336398