„Die Selbstbestimmung von Frauen und die Teilhabe muslimischer Mitbürgerinnen und Mitbürger an unserem gesellschaftlichen Leben sind uns GRÜNEN seit jeher ein wichtiges Anliegen. Deshalb begrüßen wir die Entscheidung des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts, mit der es das absurde Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder in Koblenz vorerst gekippt hat. Wir freuen uns, dass die Richter damit unsere Auffassung untermauern, dass ein derartiges Verbot gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.“
Presse
Ein gute Entscheidung für eine vielfältige Gesellschaft
Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht hat dem Eilantrag einer Muslimin stattgegeben. Das Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder in Koblenz verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Dazu äußert sich die rechtspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, Pia Schellhammer:
Florian Sparwasser
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