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Die Kinderrechte müssen ins Grundgesetz!

Die rheinland-pfälzischen Kinderschutzdienste fordern zum morgigen Internationalen Tag der Kinderrechte eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Dazu äußert sich die kinder- und familienpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, Elisabeth Bröskamp:

„Der Kinderreport 2015 unterstreicht noch einmal ganz deutlich unsere langjährige GRÜNE Forderung: Die Kinderrechte müssen ins Grundgesetz! Obwohl das Aktionsbündnis Kinderrechte bereits im vergangenen Jahr einen konkreten Formulierungsvorschlag dazu vorgelegt hat, hat die Bundesregierung leider immer noch keine Initiative ergriffen“, so Elisabeth Bröskamp. „Kinder, ihre Bedürfnisse und ihre Interessen müssen endlich in allen Bereichen des Lebensumfelds an Bedeutung gewinnen. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, hierfür die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.“

Hintergrund: In Deutschland bestehen erhebliche Defizite bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerks für den Kinderreport 2015, die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. So war die UN-Kinderrechtskonvention rund der Hälfte der Kinder und mehr als einem Drittel der Erwachsenen gänzlich unbekannt. Die Konvention beinhaltet zehn Grundrechte für Kinder, wie beispielsweise Schutz vor Diskriminierung, das Recht auf Bildung oder das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Für den Report wurden 1.020 Kinder und Jugendliche im Alter von zehn bis 17 Jahren sowie Eltern befragt.

„Die Kinderrechte müssen ins Grundgesetz! Das ist unsere langjährige GRÜNE Forderung. Leider hat die Bundesregierung hierzu noch immer keine Initiative ergriffen. Kinder, ihre Bedürfnisse und ihre Interessen müssen endlich in allen Bereichen des Lebensumfelds an Bedeutung gewinnen. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, hierfür die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen In Deutschland bestehen noch immer erhebliche Defizite bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Sie beinhaltet zehn Grundrechte für Kinder, wie beispielsweise Schutz vor Diskriminierung, das Recht auf Bildung oder das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung.“