Landtagsrede

Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt (LGCDV)

Wie ein neues Gesetz Betroffene von Diskriminierung wirksam unterstützt und schützt.

Das geplante Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt (LGCDV) schafft klare Rechtsansprüche in der Landesverwaltung und stärkt Beschwerdewege, Prävention sowie die Landesantidiskriminierungsstelle – mit Blick auf Hochschulen, Schulen, Polizei und Behörden. Es schließt Lücken des Bundesrechts und setzt ein klares Signal für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt.

Pia Schellhammer stellte das Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt als Antwort auf mögliche Benachteiligungen im Bereich der Landesverwaltung vor. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes (AGG) regele Angelegenheiten der Bundesverwaltung und den privaten Bereich, lasse aber Schutzlücken bei Land und Kommunen. Das LGCDV verankere daher Ansprüche, Beschwerdewege, mögliche Entschädigung und stärke Prävention. „Ein Rechtsanspruch auf Schadensersatz ist keine Symbolpolitik, sondern schafft für Menschen, die Diskriminierung erlitten haben, einen Ausgleich“, sagte die Abgeordnete.

Was bewirkt das LGCDV konkret?

Das Gesetz gibt Betroffenen in Landesbehörden, an Hochschulen, in Schulen und bei der Polizei ein klares Instrument an die Hand. Es macht Beschwerdewege transparent, definiert Zuständigkeiten und verankert die Landesantidiskriminierungsstelle in einem Landesgesetz. Dem Gesetzentwurf vorausgegangen waren zahlreiche Gespräche mit Verbänden, Betroffenen von Diskriminierung, Verwaltungs- und Lehrkräften, Vertreter:innen der Hochschulen und der Polizei.

Wie ergänzt das LGCDV bestehendes Recht?

Ein Rechtsgutachten von 2017 weist bestehende Lücken klar aus: Das AGG erfasst nicht die unmittelbare Landesverwaltung. Hier setzt das LGCDV an und macht Verfahren verbindlich. Schellhammer betonte: „Wir wissen jetzt genau, wie der jeweilige Beschwerdeweg aussieht und wie wir damit umgehen können.“ Das LGCDV stärkt Betroffene und hilft der Verwaltung, Fälle rechtssicher zu bearbeiten und eigene Strukturen kritisch zu prüfen.

Debatte im Landtag – wo steht Rheinland-Pfalz?

Schellhammer widersprach Kritik der oppositionellen CDU und verwies auf entsprechende Erfahrungen aus anderen Bundesländern. In Berlin sei es nicht zu der befürchteten Klagewelle gekommen; vielmehr habe das Gesetz dort zu mehr Rechtssicherheit geführt. Schellhammer hob die Rolle von Familienministerin Katharina Binz und Gespräche u. a. mit dem DGB hervor; Ziel sei ein Land, in dem alle frei, sicher und selbstbestimmt leben können.

Wie geht es weiter?

Das LGCDV wurde vom Landtag an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zur weiteren Beratung überwiesen.