Lea Heidbreder erinnerte an die Bilder von reißenden Wassermassen, zerstörten Häusern und weggespülten Existenzen. Sie machte deutlich, dass Extremwetter infolge der Klimakrise an Intensität und Häufigkeit zunehmen werden.
Mehr Raum für Flüsse und klare Regeln
Ein Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Neu-Definition der Gewässerrandstreifen: Künftig gilt ein Bauverbot von fünf Metern entlang der Gewässer – im Außen- wie im Innenbereich. Damit geht Rheinland-Pfalz bewusst über die Vorgaben des Bundesrechts hinaus. Ebenso wird die Lagerung von Gegenständen wie Bauholz oder Heuballen an den Ufern eingeschränkt. So sollen Verklausungen an Brücken und Durchlässen künftig verhindert werden.
„Wir müssen den Flüssen mehr Raum geben – das war eine der zentralen Botschaften der Fachwelt“, betonte Heidbreder.
Entbürokratisierung für besseren Hochwasserschutz
Neben baulichen Restriktionen setzt das Gesetz auf Entlastung in der Praxis: Rückhaltemaßnahmen in Wald und Landwirtschaft, etwa durch Mulden, können künftig ohne Planfeststellungs- oder Genehmigungsverfahren umgesetzt werden. Das beschleunigt den Hochwasserschutz, fördert die Grundwasserneubildung und bringt echte Entbürokratisierung.
Darüber hinaus wird die Möglichkeit zur Zusammenarbeit für Gewässerunterhaltungspflichtige im Gesetz ausdrücklich verankert. Der Ansatz: Flüsse werden ganzheitlich gedacht – von der Quelle bis zur Mündung.
Sturzfluten und Gefahrenkarten
Während Hochwasserereignisse oft mit Vorlauf vorhersehbar sind, können Sturzfluten plötzlich und überall auftreten. Deshalb verankert das Gesetz die Pflicht zur Erstellung, Veröffentlichung und regelmäßigen Aktualisierung von Sturzflutgefahrenkarten. Diese sollen Bürgerinnen und Bürgern mehr Klarheit geben und lebensrettendes Gefahrenbewusstsein schaffen.
Zusätzlich werden Überschwemmungsgebiete per Gesetz festgelegt. Dabei ist eine differenzierte Betrachtung vorgesehen.
Wasserschutz in Dürre- und Hitzeperioden
Die Klimakrise zeigt sich nicht nur in Überschwemmungen, sondern auch in Dürre und Hitzewellen. Daher stärkt das neue Wassergesetz den Schutz von Trink- und Brauchwasser. In Zeiten der Wasserknappheit können Entnahmen eingeschränkt werden. Zudem soll die Bevölkerung durch z.B. durch Wasserampeln informiert und durch konkrete Empfehlungen zum sparsamen Verbrauch angeleitet werden.
Politische Verantwortung und Dank
Lea Heidbreder machte deutlich, dass es wichtig sei, die im Land erarbeiteten Vorsorgestrategien jetzt konsequent in die Tat umzusetzen. „Wenn man dieses Gesetz liest, kann man an so viele Empfehlungen der Enquete-Kommission »Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge« gedanklich einen grünen Haken setzen“, sagte sie. Abschließend dankte sie Umweltministerin Katrin Eder und der Landesregierung für die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs.
Die Grünen werden dem Gesetz zustimmen und damit ein klares Signal setzen: Hochwasserschutz und Wasservorsorge haben in Rheinland-Pfalz oberste Priorität.