Verzögerung der Bußgelder für zu laute Güterzüge im Rahmen des Schienenlärmschutzgesetzes
Trotz des Inkrafttretens des Schienenlärmschutzgesetzes zum 13. Dezember 2020 werden laut einem Schreiben des Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer die vorgesehenen Sanktionen gegen zu laute Güterwagen bis Dezember 2021 ausgesetzt. Das Schienenlärmschutzgesetz dient der Reduzierung der Lärmbelastung durch den Güterverkehr. Dabei soll die Benutzung von Wagen, die nicht über lärmmindernde Bremstechnologie verfügen, mit Bußgeldern sanktioniert werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: