Flächen für den Naturschutz - Pflege und Erhalt von Kompensationsmaßnahmen
Die rheinland-pfälzische Landeskompensationsverordnung regelt insbesondere die Anforderungen an die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz und dient dazu, negative Eingriffe (z. B. Zerstörung von Lebensräumen, Flächenversiegelung) auszugleichen. So werden auch Flächen als Kompensationsmaßnahmen von Gemeinden und Städten ökologisch aufgewertet und dem Naturschutz zur Verfügung gestellt. Die meisten Ausgleichsflächen benötigen, um Ihr Schutzziel zu erreichen, eine regelmäßige Kontrolle und Pflege.