Aufholen nach Corona: Freiwilliges Wiederholen und Versetzung aus besonderen Gründen
Im Rahmen eines EPoS-Rundschreibens an alle Schulen in Rheinland-Pfalz vom 9. März 2021 werden die rheinland-pfälzischen Schulen zu den Möglichkeiten der Versetzungen ins Schuljahr 2021/2022 sowie zu den liberalisierten Möglichkeiten des freiwilligen Wiederholens informiert. In diesem Zusammenhang wurden auch die Antragsfristen für das freiwillige Wiederholen großzügig verlängert sowie zugesichert, dass das pandemiebedingte Zurücktreten nicht auf die maximal mögliche Anzahl des freiwilligen Zurücktretens angerechnet wird. Des Weiteren sollen Eltern und Schüler*innen bei der Entscheidung frühzeitig und intensiv durch die Schulen beraten werden.