Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
Die derzeitige Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 hat auch erhebliche Auswirkungen auf die kommunale Gremienarbeit. Die Ansammlung von Personen soll zur Vermeidung von Infektionsgefahren auf ein Minimum reduziert werden. Die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Kommunen muss allerdings sichergestellt sein. Beschlüsse der kommunalen Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse können derzeit aber nur in Präsenzsitzungen getroffen werden.