Landesgesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes
Ausbeuterische Kinderarbeit ist international insbesondere durch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) vom 20. November 1989 geächtet. Der rheinland-pfälzische Landtag hat den politischen Willen, einen Beitrag zum internationalen Kampf gegen ausbeuterische Kinderarbeit zu leisten, immer wieder bekräftigt. Die vorgeschlagene Regelung im Bestattungsgesetz trägt dazu bei. Sie ermöglicht den Friedhofsträgern, die Verwendung von Grabmalen aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verbieten. Für eine Satzungsregelung, die ein solches Verbot aufgreift, bedarf es der Schaffung einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage.