Lobbyregistergesetz Rheinland-Pfalz: Transparenz auf feste Grundlage stellen
Das Lobbyregistergesetz soll im Landtag Rheinland-Pfalz Transparenz verlässlicher absichern, indem das bisherige Register aus der Geschäftsordnung in ein eigenständiges Gesetz überführt wird. Carl-Bernhard von Heusinger stellte den Gesetzentwurf am 26.01.2026 im Landtag Rheinland-Pfalz vor und ordnete ihn als politischen Schritt mit mehr Gewicht und Verbindlichkeit ein.