Aktuelles und Themen

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Wahlrechtsreformen – Anzahl der Betroffenen

Initiative

Wahlen sind in jeder Demokratie von zentraler Bedeutung. Durch sie wird die Bevölkerung in politische Entscheidungsprozesse eingebunden und das politische System legitimiert. Ändern sich gesellschaftliche Rahmenbedingungen, wird regelmäßig über das Wahlrecht diskutiert. Zuletzt haben zahlreiche Bundesländer eine Absenkung des aktiven Mindestwahlalters für Kommunal- und auch für Landtagswahlen auf 16 Jahre vorgenommen. Die Ampelregierung in Rheinland-Pfalz hat sich in ihrem Koalitionsvertrag ebenfalls zum Ziel gesetzt, das aktive Mindestwahlalter bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahren abzusenken und zu prüfen, inwieweit EU-Bürger:innen eine Teilnahme an Landtagswahlen und Angehörigen von Drittstaaten mit verfestigtem legalen Aufenthalt eine Teilnahme an Kommunalwahlen ermöglicht werden kann. Zuletzt scheiterte im Jahr 2023 ein von der rheinland-pfälzischen Ampelkoalition eingebrachter Gesetzentwurf zur Absenkung des Wahlalters für Kommunal- und Landtagswahlen durch Änderung der Landesverfassung am Widerstand der Oppositionsfraktionen der CDU, FREIE WÄHLER und der AfD. Für die Änderung der Landesverfassung wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich gewesen. Für die gleichzeitig zur Kommunalwahl stattfindende Europawahl hingegen hat der Bundestag das Mindestwahlalter auf 16 Jahre abgesenkt. Damit dürfen erstmals bei einer bundesweiten sowie bei einer rheinland-pfälzischen Wahl 16- und 17-Jährige teilnehmen. Wir steuern darauf zu, dass 16- und 17-Jährige Menschen in Rheinland-Pfalz bei den Wahlen am 9. Juni 2024 das Europaparlament wählen dürfen, nicht aber die Kreistage, Verbandsgemeinderäte, Ortsgemeinderäte, Stadträte, Ortsbeiräte oder Bürgermeister:innen.