Kontrolle des fließenden Verkehrs durch die Kommunen
Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist für eine Vielzahl an Verkehrsunfällen verantwortlich und hat Auswirkungen auf die Schwere der Unfallfolgen. Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage – Drucksache 17/9751 – geht hervor, dass die Geschwindigkeitsmessungen durch die Polizei in der Stadt Landau und im Landkreis Südliche Weinstraße zwischen 2017 und 2019 deutlich zurückgegangen sind. Zur Entlastung der Polizei und Optimierung der innerörtlichen Kontrollen wurde den örtlichen Ordnungsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, auf Antrag die innerörtliche Geschwindigkeitsüberwachung selbst durchzuführen (Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts, §§ 7 und 8). Einen solchen Antrag hat die Stadt Landau im Jahr 2020 eingereicht.