Digitale und hybride Mitgliederversammlungen in den rheinland-pfälzischen Vereinen
Der Bundestag hat für Vereine die Möglichkeit eröffnet künftig hybride und rein digitale Mitgliederversammlungen einzuberufen. Für die Einberufung wird, sofern es keine entsprechende Satzungsregelung gibt, ein Beschluss der Mitglieder notwendig sein. Die rechtliche und technische Umsetzung stellt viele Ehrenamtliche vor Herausforderungen.