Planfeststellungsverfahren zur Reaktivierung der Hunsrückbahn
Um die Anbindung der Hunsrückregion zu verbessern, hält die Landesregierung daran fest, die Hunsrückbahn auf dem Streckenabschnitt Langenlonsheim – Abzweig Büchenbeuren (Flughafen Hahn) für den SPNV zu reaktivieren. Das Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts wird durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) durchgeführt und befindet sich aktuell in Planungsphase 4 (Genehmigungsphase). Aufgrund der Vielzahl von Einwendungen dauert das Verfahren deutlich länger als ursprünglich angenommen. Die Landesregierung weist immer wieder darauf hin, dass eine Einflussmöglichkeit auf die Verfahrensdauer ihrerseits nicht bestehe. Die Inbetriebnahme der Hunsrückbahn bleibt abhängig vom weiteren Verlauf des Planfeststellungsverfahrens, den Verhandlungen zur Finanzierung mit der DB Netz AG sowie der Gesamtsituation im ÖPNV/SPNV zu dem Zeitpunkt der Pläne. Jüngst hat sich der Kreistag Rhein-Hunsrück in einer Resolution für die Reaktivierung der Hunsrückbahn eingesetzt.