Überbauung von geschützten Biotopflächen durch Gewächshäuser
Auf der Gemarkung der Gemeinde Andel (Bernkastel-Kues) plant ein landwirtschaftlicher Betrieb die Installation eines Foliengewächshauses einschl. Erdarbeiten im Bereich einer als Biotoptyp Magerwiese (ED1) bzw. Magerweide (ED2) im Naturschutz- und Biotopkataster OSIRIS Rheinland-Pfalz ausgewiesenen Fläche. Gem. § 15 LNatSchG sowie § 30 BNatSchG gelten diese Biotopflächen als besonders schützens- und erhaltenswert, und Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen, sind verboten. Eine Entscheidung nach § 36 BauGB ist nicht erforderlich, da hier kein Glas verwendet werden soll und das Gerüst des Gewächshauses ausschließlich mit Ankern im Boden befestigt wird.