Freie Religionsausübung für Studierende im Hinblick auf Examina und Prüfungen
Die Religionsfreiheit ist ein verfassungsrechtlich verbrieftes Grundrecht. Artikel 4 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes garantieren die Glaubensfreiheit sowie das Recht auf ungestörte Religionsausübung. Während die christlichen Feier- und Ruhetage in Deutschland zu einem großen Teil arbeitsfrei sind und auch Bildungseinrichtungen an diesen Tagen in der Regel geschlossen sind, so trifft dies auf die Feier- und Ruhetage anderer Religionsgemeinschaften nicht in gleichem Maße zu.