Einsatz von Integrationshelfer*innen an rheinland-pfälzischen Schulen
Integrationshelfer*innen unterstützen körperlich, geistig oder seelisch Behinderte Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag. Bei der Integrationshilfe handelt es sich um einen Individualanspruch nach SGB VIII oder SGB XII, der unabhängig vom sonderpädagogischen Förderbedarf gewährt wird. Integrationshelfer*innen unterstützen Schüler*innen dabei, am Unterricht teilnehmen zu können, erteilen jedoch selbst ausdrücklich keinen Unterricht.