Finanzierung des ÖPNV/SPNV nach Landesverkehrsfinanzierungsgesetz Kommunale Gebietskörperschaften
Nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz (LVFG Kom) stellt das Land seit dem Jahr 2020 einen Betrag von 65,154 Mio. Euro zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der kommunalen Gebietskörperschaft in Form von Zuwendungen bereit. Hierbei sieht das LVFG Kom in seiner derzeitigen Fassung keine feste Aufteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zwischen Investitionen in den ÖPNV/SPNV, den Radwegebau und den Straßenbau vor.