Aufsicht über Einrichtungen nach LWTG
Die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG (Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe) des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung übt die Aufsicht über alle Einrichtungen des LWTG aus, indem sie diese bei der Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität der Pflege-, Teilhabe- und anderen Unterstützungsleistungen berät und Beschwerden und Hinweisen auf Mängel nachgeht. Dazu müssen ihre Mitarbeiter*innen bei Bedarf die Einrichtungen angemeldet oder unangemeldet besuchen und vor Ort prüfen. Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Schutzmaßnahmen war diese Arbeit teilweise eingeschränkt.