Anzeigepflicht für Steuergestaltungen – Beschluss der Finanzministerkonferenz I
Die Finanzministerkonferenz (FMK) hat im November 2017 Eckpunkte beschlossen, wie in Zukunft Lücken im nationalen Steuersystem mithilfe einer Anzeigepflicht von Steuergestaltungen schneller geschlossen werden können. Damit soll verhindert werden, dass der Gesellschaft durch „kreative“ Auslegung des Steuersystems Einnahmen entgehen. Betroffen von der Anzeigepflicht sind die Bereiche der Ertrags-, Erbschaft- und Schenkungssteuer sowie die Grunderwerbsteuer.