Untersuchungsausschuss befragt SWR: Verlautbarungsrecht wurde nicht genutzt
Die Befragung von leitenden Angestellten des SWR hat ergeben, dass gegenüber dem SWR am Tag der Flutkatastrophe nicht vom Verlautbarungsrecht Gebrauch gemacht wurde. Damit wäre der SWR verpflichtet worden, unverzüglich und unverändert eine amtliche Warnung vor dem Hochwasser über seine Kanäle auszuspielen. Dazu erklärt Carl-Bernhard von Heusinger, Obmann der GRÜNEN Fraktion: