Fotografieren unter den Rock strafbar machen – Gesetzeslücke muss dringend geschlossen werden
Eine Petition von zwei jungen Frauen hat in Deutschland endlich die Debatte über die Strafbarkeit von sogenanntem „Upskirting“ losgetreten. Als Upskirting wird das unbefugte und gezielte Anfertigen von Film- oder Bildaufnahmen intimer oder sexueller Bereiche einer Person in der Öffentlichkeit bezeichnet. Das Problem: Im deutschen Strafrecht erfüllt das Upskirting bisher keinen eigenen Straftatbestand. Diese Gesetzeslücke haben wir im heutigen Rechtsausschuss zum Thema gemacht. Dazu erklärt Pia Schellhammer, rechtspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion: