Überprüfung des raumordnerischen Entscheids zum Moselaufstieg (Westumfahrung Trier) aus dem Jahr 1995
Der Landesbetrieb Mobilität hat im Januar 2017 die Überprüfung des raumordnerischen Entscheids über das Projekt „Moselaufstieg“ aus dem Jahr 1995 bei der SGD-Nord beantragt. Im Zuge dieser Überprüfung wurden betroffene Kommunen und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahmen zur erneuten Vorlage des raumordnerischen Entscheids gebeten. Das aktuelle Landesplanungsgesetz § 17 Abs. 10 und der raumordnerische Entscheid aus dem Jahr 1995 sehen vor, dass der raumordnerische Entscheid innerhalb von fünf Jahren zu überprüfen ist, wenn bis dahin kein Zulassungs- bzw. Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden ist. Da der nun wieder eingebrachte raumordnerische Entscheid inzwischen 22 Jahre alt ist, ist fraglich, ob er den inzwischen eingetretenen Änderungen der Raum- und Siedlungsstruktur sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen noch entspricht.