Auswirkungen der zweiten Corona-Welle auf die Geburtshilfe
Vor dem Hintergrund der hohen Corona-Fallzahlen und den damit verbundenen Beschränkungen des öffentlichen Lebens haben mehrere rheinland-pfälzische Krankenhäuser nun wieder Besuchsverbote angeordnet. Während der ersten Welle waren von solchen Besuchsverboten auch Schwangere und deren Angehörige betroffen. Für die Begleitung unter der Geburt hatte die Landesregierung in den Corona-Verordnungen klargestellt, dass für diese Fälle Angehörige von dem Betretungsverbot ausdrücklich auszunehmen sind. Trotzdem wurde in einigen Fällen Angehörigen auch dies verwehrt. Für Besuche vor und nach der Geburt auf der Wöchnerinnenstation galten diese Ausnahmen dagegen nur eingeschränkt.