Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur finanziellen Bürgerbeteiligung an Windenergieprojekten - Chancen für Rheinland-Pfalz
Am 5. Mai 2022 hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) das Urteil zur finanziellen Bürgerbeteiligung an Windenergieprojekten in Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben. Das MV-Bürger- und Ge-meindenbeteiligungsgesetz (BüGembeteilG) verpflichtet Betreiber von Windenergieanlagen dazu, An-wohner*innen sowie standortnahe Gemeinden durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen der dafür zu gründenden Projektgesellschaft, oder stattdessen durch den Erwerb von Sparprodukten durch die Anwohner und die Zahlung einer Abgabe an die Gemeinden mit insgesamt mindestens 20 % an deren Ertrag zu beteiligen. Laut Urteil des BVG ist das BüGembeteilG ganz überwiegend mit dem Grundge-setz vereinbar, und „die damit verfolgten Gemeinwohlziele des Klimaschutzes, des Schutzes von Grundrechten vor Beeinträchtigungen durch den Klimawandel und der Sicherung der Stromversor-gung sind hinreichend gewichtig“ für die vorgeschriebene Beteiligungspflicht.