Gleichstellungspläne in der Polizei
Einen wichtigen Baustein in der Frauenförderung in der Polizei stellen Gleichstellungspläne dar. Gleichstellungspläne dienen der Personalplanung und -entwicklung. Sie geben einen Überblick darüber, in welchen Bereichen Frauen unterrepräsentiert sind und welche Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern durchgeführt werden müssen. Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) verpflichtet jede Dienststelle – und somit auch die Polizei – dazu, Gleichstellungspläne zu erstellen. Im LGG sind Mindestinhalte normiert, die in jedem Gleichstellungsplan auftauchen müssen. Beispielsweise ist in einem von Frauen unterrepräsentierten Bereich anzugeben, wie hoch der Frauenanteil am Ende des erfassten Zeitraums sein soll (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 LGG).