Einführung einer Benachrichtigungspflicht über Einträge in SKB-Datenbanken
Seit dem Jahr 1994 führt das Bundeskriminalamt auf Grundlage des BKA-Gesetzes die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“, die bei der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) in Nordrhein-Westfalen angesiedelt ist und der Verhinderung von Straftaten, insbesondere im Zusammenhang mit Fußballspielen, dienen soll. Als Verbunddatei werden im Rahmen des elektronischen Datenverbundes und des Informationsaustauschs zwischen Bund und Ländern von den Ländern gewonnene Daten in eigener Zuständigkeit dezentral und unmittelbar eingegeben und im System für alle Verbundteilnehmer zum Abruf bereitgehalten. Die sogenannten SKBDatenbanken werden als Arbeitsdateien der Länder lokal geführt. Auch in Rheinland-Pfalz existieren Arbeitsdateien der sogenannten szenekundigen Beamtinnen und Beamten, in denen bestimmte persönliche Daten wie beispielsweise Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit u. v. m. gespeichert werden. Die Betroffenen werden hierüber bislang nicht informiert.