Pflichtbeiträge der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Die Landespflegekammer vertritt die Interessen der Pflegenden, die als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen eine Schlüsselposition einnehmen. Dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz obliegt die Rechtsaufsicht über die Kammer. Wie Medienberichten zu entnehmen war, konnte sich zuletzt im Zuge einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Koblenz kein geschlossenes Bild zur Berechnung der Pflichtbeiträge gemacht werden. Die Landespflegekammer reagierte sofort, indem sie die angefochtenen fünf Bescheide aus den Jahren 2016-2019 aufgehoben hat.