Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt (LGCDV)
Wie ein neues Gesetz Betroffene von Diskriminierung wirksam unterstützt und schützt. Das geplante Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt (LGCDV) schafft klare Rechtsansprüche in der Landesverwaltung und stärkt Beschwerdewege, Prävention sowie die Landesantidiskriminierungsstelle – mit Blick auf Hochschulen, Schulen, Polizei und Behörden. Es schließt Lücken des Bundesrechts und setzt ein klares Signal für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt.