Wahlfreiheit für Beamtinnen und Beamte zwischen einer privaten und gesetzlichen Krankenversicherung
Faktisch besitzen Beamtinnen und Beamte kein Wahlrecht, wenn sie entscheiden, ob sie Mitglied einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung sein wollen. Denn finanziell ist die private Krankenversicherung für sie die günstigere Option: Der Dienstherr gewährt über die Beihilfe eine direkte Kostenbeteiligung an den Kosten einer Krankenbehandlung. Darüber hinaus gehende Kosten müssen über eine private Krankenversicherung versichert werden. Dieser Teilkostentarif wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht angeboten. Entscheiden sich Beamtinnen und Beamte für eine gesetzliche Krankenversicherung, steht ihnen in der Regel keine Beihilfe zu, denn für Beamtinnen und Beamte ergibt sich gegenwärtig ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen der GKV weder unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn noch aus den Beihilfevorschriften. Zudem müssen sie den Arbeitgeberanteil des Krankenkassenbeitrages selber tragen.