Alarm- und Einsatzpläne (AEP) in Rheinland-Pfalz
Nach dem Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) obliegt den kommunalen Aufgabenträgern in Rheinland-Pfalz die Verpflichtung, für definierte Gefährdungsszenarien Alarm- und Einsatzpläne (AEP) aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Im Rahmen der Reform des LBKG wurde die bislang auf die Rechtsaufsicht beschränkte Aufsicht im Bereich des Katastrophenschutzes um die Fachaufsicht erweitert. Das Land kann seit dem 27. Juni 2025 die Alarm- und Einsatzpläne der Landkreise und kreisfreien Städte nicht nur auf ihre Rechtmäßigkeit, sondern auch auf ihre Zweckmäßigkeit hin überprüfen.