Schädliche Unterbrechung nach TV-L
Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) regelt die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten der Länder. Darin sind auch Regelungen für Arbeitsunterbrechungen festgehalten. § 17 Abs. 3 TV-L definiert eine Unterbrechung von mehr als drei Jahren als schädliche Unterbrechung, woraufhin eine Zuordnung in die Stufe der Entgelttabelle erfolgt, die der bisher erreichten Stufe vorangeht.