Facebook-Werbung: Rechtsgutachten bringt Klarheit
Die Landesregierung hat heute im Digitalausschuss ein Rechtsgutachten zur Nutzung von Microtargeting für Facebook-Werbung durch das Klimaschutzministerium Rheinland-Pfalz vorgestellt. Das Gutachten zeigt zum einen auf, dass Microtargeting für die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung nicht nur zulässig, sondern sogar notwendig ist. In den vorliegenden Fällen sieht die renommierte Anwaltskanzlei keine Verstöße gegen die Parteienfinanzierung. Zum anderen wird aber auch deutlich, dass vereinzelt verfassungsrechtlich unzulässige Zielgruppenkriterien verwendet wurden. Dazu erklärt Pia Schellhammer, Sprecherin für Digitalpolitik: