Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 20. Juli 2021 - veröffentlicht am 5. August 2021 - über die Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen das Land Sachsen-Anhalt bezüglich des Ersten Medienänderungsstaatsvertrages entschieden.